Pflichtteilsentziehung wegen schweren vorsätzlichen Vergehens

Das OLG Stuttgart entscheidet zu den Voraussetzungen des Pflichtteilsentzugs wegen eines schweren vorsätzlichen Vergehens (OLG Stuttgart, Beschluss 19 U 80/18)

Der 19. Senat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat beschlossen, dass ein Diebstahl zum Nachteil des Erblassers geeignet sein kann, die Pflichtteilsentziehung wegen eines schweren vorsätzlichen Vergehens zu rechtfertigen. Allein der Umstand, dass der Pflichtteilsberechtigte viele Jahre nach dem Diebstahl in das Haus des damals noch lebenden Erblassers einzieht und darin bis zu seinem Tode wohnt, kann nicht ohne Weiteres als Verzeihung seitens des Erblassers gedeutet werden.

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