Gerne betreuen wir Sie auch in unseren Kanzleien in Bochum, Düsseldorf, Duisburg, Köln oder Essen vor Ort.

Darüber hinaus betreuen wir auch bundesweit Mandanten auf Wunsch per Videotelefonie.


Ihre Kanzlei für Erbrecht in Duisburg

Anwalt/Rechtsanwalt & Fachanwalt Erbrecht

Unsere Kanzlei liegt mitten in Duisburg in der Nähe des Goerdelerpark.

Die Adresse lautet:
 

Jordan Fuhr Meyer

Hansastr. 1 - 3 

44787 Duisburg

Telefon +49 (0) 203 518 80 45

E-mail: info@jfm24.de

Mit den Themenbereichen Erbrecht, Nachfolgeregelung und insb. Tod setzen sich viele Menschen nur ungerne auseinander – schließlich ist man ja noch jung. Erblasser, die sich nicht rechtzeitig oder gar nicht mit der Nachlassplanung befassen, werden Streit unter den Erben auslösen. Diese müssen sich mit hinterlassenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auseinandersetzen.

Erben werden oft unvorbereitet mit einer Vielzahl von Fragen/Problemen konfrontiert. Gibt es ein Testament oder einen Erbvertrag? Wer kümmert sich um die Einzelheiten der Bestattung? Weist das Testament ggf. widersprüchliche Klauseln auf? Als Team erfahrener Fachanwälte und Steuerberater beraten wir Erblasser und Erben fundiert in allen Angelegenheiten des Erbrechts.

Testamentsgestaltung für Unternehmer

Sorgfältige Nachlassplanung ist vor allem für Unternehmer wichtig. Möglicherweise ist der gesetzliche Nachfolger als Führungsperson ungeeignet, oder er hat gar kein Interesse an der Fortführung des Unternehmens. Gerne helfen wir Unternehmern bei der Ausarbeitung einer rechtssicheren und zielführenden Nachfolgeregelung.

Nachlassplanung mit dem Rechtsanwalt

Die Gestaltung von Testament oder Erbvertrag sollte nicht zu lange „vor sich her geschoben“, sondern im Idealfall mit einem erfahrenen Rechtsanwalt durchgeführt werden. Zu schnell schleichen sich juristisch kritische Formulierungen in ein Testament ein, die mitunter zu langwierigen Erbauseinandersetzungen führen. Wir helfen bei der rechtssicheren Ausarbeitung von Testamenten wie Erbverträgen und können darüber hinaus auch als Testamentsvollstrecker tätig werden.

Von Erbengemeinschaften, Scheinerben und Erbstreitigkeiten

Insbesondere bei einer Erbengemeinschaft (der Erblasser hat mehrere Erben) ist das Potential für Erbstreitigkeiten hoch. Die Verwaltung des Nachlasses obliegt allen Erben gemeinsam. Hat ein vermeintlicher Erbe (Scheinerbe) den Nachlass in Besitz genommen, und beruft er sich hierbei auf ein in Wirklichkeit nicht vorhandenes Erbrecht, schützt das Gesetz den wahren Erben in besonderem Maße.

Erbenhaftung/Ausschlagung des Erbes

Nicht immer bedeutet erben, dass der Begünstigte in Besitz von Vermögen und Sachwerten kommt. Genauso gut kann der Erblasser auch Schulden hinterlassen haben. Ein Erbe ist jedoch nicht verpflichtet, den Nachlass anzunehmen, er kann auch die Ausschlagung des Erbes erklären. Hierfür hat er eine Frist von sechs Wochen. Befindet sich der Erbe während des Erbfalls im Ausland, beträgt die Frist hingegen sechs Monate. Erben sind somit angehalten, sich umgehend über die Finanzlage des Erblassers zu informieren, um dann taktische Entscheidungen treffen zu können.

Büro Duisburg

Gerne stehen wir Ihnen in unserem Duisburger Büro an der Hansastr. 1-3, 47058 Duisburg vor Ort zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Burkhardt Jordan.

Tel.: 0203-51 88 000, Fax: 0203-51 88 060

 

Rufen Sie uns an:  0203 518 80 45

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihres letzten Willens und planen den Vermögensübergang auf die nächste Generation. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf.

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