
Als Rechtsanwälte für deutsch-russische Erbfälle werden wir als Erstes mit der Frage konfrontiert, welches Recht auf die Erbfolge im Grundsatz anwendbar ist. Dies ist von großer praktischer Bedeutung, da z. B. die Frage der Wirksamkeit von Testamenten, Erbquoten von Ehegatten und Verwandten, Pflichtteilsrechten usw. von den einzelnen Rechtsordnungen unterschiedlich beantwortet wird. Die Bestimmung des auf deutsch-russische Erbfälle anzuwendenden Erbrechts richtet sich mangels eines "echten" internationalen Rechts ...
Für das Erbrecht ist seit dem 17. August 2015 in der EU immer der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers das ausschlaggebende Kriterium für die Frage, nach welcher Rechtsordnung der Erbfall entschieden wird. Dabei gibt es mindestens drei Fallstricke, die trotz dieser Vereinfachung für Probleme sorgen können ...
Erbfälle mit Spanienbezug sind eine hoch komplexe und anspruchsvolle Rechtsmaterie. Außer europäischem, spanischem und deutschem Erbrecht kann das Erbrecht von sechs verschiedenen spanischen autonomen Gebieten Anwendung finden. Und das ist nur das zivilrechtliche Erbrecht. Im Erbschaftsteuerrecht kann außer spanischem und deutschem Erbschaftsteuerrecht auch das von 18 verschiedenen Provinzen Anwendung finden. Denn während nur sechs autonome Gebiete ein eigenes Erbrecht haben ...
Ein besonderes Feld für erbrechtliche Gestaltungen ist die Erbschaftsteuer. Hier stehen neben dem spanischen und dem deutschen Erbrecht, die (Stand 12/2016) noch nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen harmonisiert sind, 18 verschiedene lokale Rechtsordnungen zur Verfügung, zwischen denen bei geschickter Gestaltung gewählt werden kann. Freibeträge, Steuertarife und nach Verwandtschaftsgrad verschiedene Multiplikationskoeffizienten der Steuertarife unterscheiden sich von Provinz zu Provinz ...
Der deutsch-südafrikanische Erbfall kann sehr kompliziert sein. Insbesondere gibt es etliche Risiken, die nur durch gezielte Ausnutzung der Gestaltungsmöglichkeiten vermieden werden können. Auch im Hinblick auf das im Erbfall anwendbare Recht gibt es viele Fallstricke. Aus Sicht von Südafrika wird beispielsweise bei der Frage des anwendbaren Erbrechts zwischen dem beweglichen und unbeweglichen Vermögen eines Erblassers unterschieden, was zu erheblichem Konfliktpotential führt. So ist es z. B. möglich, dass hinsichtlich des Immobilienvermögens ...
Rechtsanwalt Burkhardt Jordan ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Seit dem Jahr 2001 leitet er die Kanzlei Jordan Fuhr Meyer, die neben dem Hauptsitz in Bochum weitere Niederlassungen in Dortmund, Essen, Duisburg, Düsseldorf und Köln hat. Mit namhaften Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien in Moskau, Peking und Kapstadt unterhält die Kanzlei zum Teil langjährige und fruchtbare Partnerschaften.