
Gerne betreuen wir Sie auch in unseren Kanzleien in Bochum, Düsseldorf, Duisburg, Dortmund oder Köln vor Ort.
Darüber hinaus betreuen wir auch bundesweit Mandanten auf Wunsch per Videotelefonie.
Sie finden unserer Kanzlei in der Nähe des Grugapark.
Unsere Adresse lautet:
Pelmannstr. 6
45131 Essen
Telefon +49 (0) 2 34 / 798 88 711
E-mail: info@jfm24.de
Wer sich bester Gesundheit erfreut wird verständlicherweise keine Gedanken an das Erbrecht oder die damit verbundenen Regelungen verschwenden. Doch schlussendlich wird jeder früher oder später mit Tod, Erbe, Vermächtnissen o. ä. konfrontiert. Wenn Erblasser zu Lebzeiten keine oder überhastet auf die Schnelle Nachfolgeregelungen treffen, ist Streit unter den Erben praktisch vorprogrammiert.
Das Erbrecht wirft meist eine Vielzahl von Fragen/Problemen auf, mit denen sich die Erben dann auseinandersetzen müssen, so z. B.:
Aber auch die Erblasser selbst stehen mithin vor dem Problem: Wo soll ich anfangen? Als Team erfahrener Fachanwälte und Steuerberater unterstützen wir Erblasser und Erben fundiert in allen Angelegenheiten des Erbrechts.
Wenn es um die Weitergabe von Besitztümern geht, sind schnell die Begriffe vermachen und vererben im Spiel. Diese werden gerne gleichbedeutend gebraucht. Wer sich aber etwas intensiver mit dem Erbrecht auseinandersetzt, wird schnell feststellen, dass diese Begriffe juristisch sehr wohl voneinander abweichen. Der Vermächtnisnehmer erhält vom Erblasser einen Sach- oder Geldwert, ohne dass er jedoch Erbe wird und dessen Pflichten zu erfüllen hat.
Das Erbrecht stellt Erblassern verschiedene Möglichkeiten der Nachlassgestaltung zur Verfügung. So können sie durch Testament oder Erbvertrag bestimmen, wer im Todesfall das Vermögen erhalten soll. Hier tun sich viele Erblasser schwer mit der Entscheidung, ob sie einen Erbvertrag oder ein Testament aufsetzen sollen. Während ein Testament notariell beurkundet werden kann, ist dieser Schritt beim Erbvertrag zwingend vorgeschrieben. Darüber hinaus müssen bei nachträglichen Änderungen im Erbvertrag beide Parteien zustimmen. Welche dieser beiden Verfügungen im Einzelfall die taktisch sinnvollere ist, klären unsere erfahrenen Fachanwälte und Steuerberater gerne mit Ihnen ab.
Neben der Planung über die Vermögenswerte kann der Erblasser auch die Testamentsvollstreckung anordnen und hierzu einen Testamentsvollstrecker ernennen. Dieser übernimmt dann unter anderem die Nachlassverwaltung, die Umsetzung des letzten Willens und die Auseinandersetzung bei Erbengemeinschaften. Insbesondere bei sehr großen Vermögen ist die Testamentsvollstreckung sinnvoll. Die Übernahme dieses Amts ist nicht verpflichtend und Erben die sich damit überfordert sehen, können auch gerne uns mit dieser Aufgabe beauftragen.
Gerne stehen wir Ihnen in unserem Essener Büro an der Pelmanstr. 6, 45131 Essen vor Ort zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Burkhardt Jordan, Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht.
Rufen Sie uns an: 0201 798 88 711
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihres letzten Willens und planen den Vermögensübergang auf die nächste Generation. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf.