KompetenzCentrum Erbrecht
Testamentsgestaltung für Unternehmer
Sorgfältige Nachlassplanung ist vor allem für Unternehmer wichtig. Möglicherweise ist der gesetzliche Nachfolger als Führungsperson ungeeignet, oder er hat gar kein Interesse an der Fortführung des Unternehmens. Gerne helfen wir Unternehmern bei der Ausarbeitung einer rechtssicheren und zielführenden Nachfolgeregelung.
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Nachlassplanung mit dem Rechtsanwalt
Die Gestaltung von Testament oder Erbvertrag sollte nicht zu lange „vor sich her geschoben“, sondern im Idealfall mit einem erfahrenen Rechtsanwalt durchgeführt werden. Zu schnell schleichen sich juristisch kritische Formulierungen in ein Testament ein, die mitunter zu langwierigen Erbauseinandersetzungen führen. Wir helfen bei der rechtssicheren Ausarbeitung von Testamenten wie Erbverträgen und können darüber hinaus auch als Testamentsvollstrecker tätig werden.
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Von Erbengemeinschaften, Scheinerben und Erbstreitigkeiten
Insbesondere bei einer Erbengemeinschaft (der Erblasser hat mehrere Erben) ist das Potential für Erbstreitigkeiten hoch. Die Verwaltung des Nachlasses obliegt allen Erben gemeinsam. Hat ein vermeintlicher Erbe (Scheinerbe) den Nachlass in Besitz genommen, und beruft er sich hierbei auf ein in Wirklichkeit nicht vorhandenes Erbrecht, schützt das Gesetz den wahren Erben in besonderem Maße.
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Erbenhaftung/Ausschlagung des Erbes
Nicht immer bedeutet erben, dass der Begünstigte in Besitz von Vermögen und Sachwerten kommt. Genauso gut kann der Erblasser auch Schulden hinterlassen haben. Ein Erbe ist jedoch nicht verpflichtet, den Nachlass anzunehmen, er kann auch die Ausschlagung des Erbes erklären. Hierfür hat er eine Frist von sechs Wochen. Befindet sich der Erbe während des Erbfalls im Ausland, beträgt die Frist hingegen sechs Monate. Erben sind somit angehalten, sich umgehend über die Finanzlage des Erblassers zu informieren, um dann taktische Entscheidungen treffen zu können.
Kontakt
Duisburg
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44787 Duisburg
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