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Vermögensübertragung mit Weitblick – warum bei Testament und Schenkung steuerliche Beratung unerlässlich ist

Die Übertragung von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder durch Testament ist für viele Familien ein zentraler Bestandteil der Nachfolgeplanung. Dabei geht es nicht nur um die Frage, wer Vermögen erhält – sondern auch wie es gestaltet werden sollte, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Ein häufiges Missverständnis: Viele gehen davon aus, dass der Notar automatisch auf steuerlich vorteilhafte Vertragsgestaltungen hinweist. Doch das ist in der Regel nicht der Fall. Laut einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az. 11 U 71/23) besteht keine Pflicht des Notars zur steuerlichen Beratung – insbesondere dann nicht, wenn die Beteiligten bereits einen Steuerberater eingeschaltet haben oder keine konkreten Wünsche äußern.

Im entschiedenen Fall hätte eine bestimmte vertragliche Klausel zur Übernahme von Darlehensschulden nach dem Tod des Übergebers die Schenkungsteuer erheblich reduziert. Diese fehlte – mit spürbaren finanziellen Folgen für die Erwerberin. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Notar wurde jedoch abgelehnt, da dieser seine Pflicht zur rechtlichen Belehrung erfüllt hatte und keine weitergehende steuerrechtliche Beratung schuldete.

Unser Rat:

Wenn Sie planen, Vermögen – insbesondere Immobilien – zu übertragen, sei es durch Schenkung oder durch letztwillige Verfügung, sollten Sie frühzeitig eine ganzheitliche Beratung in Anspruch nehmen. Nur durch die Zusammenarbeit von Fachanwälten für Erbrecht und Experten im Steuerrecht kann sichergestellt werden, dass Ihre Nachfolge nicht nur rechtlich klar, sondern auch steuerlich sinnvoll gestaltet ist.

Was wir für Sie tun können:

Die Kanzlei Jordan Fuhr Meyer und Burkhardt Jordan berät Sie fundiert bei allen Fragen zur Vermögensübertragung, Nachlassplanung und steueroptimierten Gestaltung Ihrer Erbfolge. Unsere Fachanwälte für Erbrecht und Steuerrecht entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine Lösung, die zu Ihrer familiären und wirtschaftlichen Situation passt.

Kontaktieren Sie uns – für eine rechtssichere und steuerbewusste Nachfolgeplanung.

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