Experten im internationalen Erbrecht
Als Experten für den deutsch-südafrikanischen Erbfall helfen wir Ihnen gerne die Abwicklung Ihrer deutsch-südafrikanischen Erbangelegenheit so einfach und effizient wie möglich zu gestalten.
Besonders geschätzt wird unsere Expertise im internationalen Erbrecht bei Bezügen zu Südafrika. In Südafrika bieten wir erbrechtliche Beratung in unserem Büro in Kapstadt. Neben deutschen Anwälten beraten Sie dort auch südafrikanische Anwälte als unsere Kooperationspartner.
Ein Bezug zu Südafrika kann sich beispielsweise dadurch ergeben, dass sich Vermögen in Südafrika befindet, der Erblasser die südafrikanische Staatsangehörigkeit besitzt oder einen Wohnsitz in Südafrika hatte.
Unsere Mandanten sind oft Deutsche mit Auslandsvermögen, aber auch Deutsche, die in Südafrika leben oder Südafrikaner, die sich in Deutschland niedergelassen haben, investieren oder erben.
Abwicklung eines deutsch-südafrikanischen Erbfalls
Unser Leistungsspektrum
Zusammen mit unseren Kooperationspartnern vor Ort beraten wir umfassend in deutsch-südafrikanischen Erbfällen. Unsere Leistungen umfassen insbesondere folgende Situationen:
- Gestaltung von Testamenten bei Bezügen zu Südafrika (z. B. Errichtung eines gesonderten Testaments für Südafrika)
- Überprüfung bestehender Testamente und Nachfolgelösungen bei Umzug nach Deutschland oder Südafrika
- Umfassende Vermögensnachfolgeplanung auch unter Verwendung von Trust
- Beratung betreffend Vermeidung einer Doppelbesteuerung
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
Vertragsgestaltungen
- Eheverträge bei deutsch-südafrikanischen Ehepaaren
- Immobilienkaufverträge
Gemeinsam mit unseren örtlichen Kooperationspartnern unterstützen wir deutsche Erben bei der Nachlassabwicklung in Südafrika.
- Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer bei Vermögen in Südafrika
- Gutachten zur Besteuerung
Gutachterliche Prüfung zu Fragen des Internationalen Privatrechts und des anwendbaren Erbrechts
Ihre Ansprechpartner in unserem südafrikanischen Standort
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung unserer Kanzlei?
Wir helfen Ihnen gerne. Sie können unsere Anwälte entweder direkt telefonisch erreichen oder die Kontaktaufnahme per E-Mail vornehmen.
Nach Absendung Ihrer Anfrage wird Sie ein Rechtsanwalt der Kanzlei schnellst möglich kontaktieren und – soweit erforderlich – weitere Fragen stellen oder ein Angebot für eine Beratung unterbreiten. Zudem unterbreiten wir Ihnen nach Sichtung Ihrer Anfrage ggf. einen Vorschlag für eine Vergütung.
Haben Sie Fragen zu Sachverhalten im Erbrecht in China oder anderen Nationen? Gerne stehen wir Ihnen auch hier zur Seite.
Kontakt
Erbrecht24
Jordan Fuhr Meyer
Telefon +49 (0) 2 34 / 338 53 – 0
E-mail: info@erbrecht24.com