Erbrecht in Südafrika

Was ist zu beachten?

Der deutsch-südafrikanische Erbfall kann sehr kompliziert sein. Insbesondere gibt es etliche Risiken, die nur durch gezielte Ausnutzung der Gestaltungsmöglichkeiten vermieden werden können.

Erbrecht in Südafrika

Welche Rechtsordnung findet Anwendung?

Auch im Hinblick auf das im Erbfall anwendbare Recht gibt es viele Fallstricke. Aus Sicht von Südafrika wird beispielsweise bei der Frage des anwendbaren Erbrechts zwischen dem beweglichen und unbeweglichen Vermögen eines Erblassers unterschieden, was zu erheblichem Konfliktpotential führt. So ist es z. B. möglich, dass hinsichtlich des Immobilienvermögens eines Erblassers südafrikanisches Recht anzuwenden ist, obwohl er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und aus deutscher Sicht für den gesamten Nachlass eigentlich deutsches Erbrecht gelten soll.

Rechtsanwalt Erbrecht
Anwalt Erbrecht
Ansprechpartner Erbrecht

Kontakt

Wir unterstützen Sie

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihres letzten Willens und planen den Vermögensübergang auf die nächste Generation

Rechtsanwalt Erbrecht

Experten im internationalen Erbrecht

Als Experten für den deutsch-südafrikanischen Erbfall helfen wir Ihnen gerne die Abwicklung Ihrer deutsch-südafrikanischen Erbangelegenheit so einfach und effizient wie möglich zu gestalten.

Besonders geschätzt wird unsere Expertise im internationalen Erbrecht bei Bezügen zu Südafrika. In Südafrika bieten wir erbrechtliche Beratung in unserem Büro in Kapstadt. Neben deutschen Anwälten beraten Sie dort auch südafrikanische Anwälte als unsere Kooperationspartner.

Ein Bezug zu Südafrika kann sich beispielsweise dadurch ergeben, dass sich Vermögen in Südafrika befindet, der Erblasser die südafrikanische Staatsangehörigkeit besitzt oder einen Wohnsitz in Südafrika hatte.

Unsere Mandanten sind oft Deutsche mit Auslandsvermögen, aber auch Deutsche, die in Südafrika leben oder Südafrikaner, die sich in Deutschland niedergelassen haben, investieren oder erben.

Abwicklung eines deutsch-südafrikanischen Erbfalls

Unser Leistungsspektrum

Zusammen mit unseren Kooperationspartnern vor Ort beraten wir umfassend in deutsch-südafrikanischen Erbfällen. Unsere Leistungen umfassen insbesondere folgende Situationen:

  • Gestaltung von Testamenten bei Bezügen zu Südafrika (z. B. Errichtung eines gesonderten Testaments für Südafrika)
  • Überprüfung bestehender Testamente und Nachfolgelösungen bei Umzug nach Deutschland oder Südafrika
  • Umfassende Vermögensnachfolgeplanung auch unter Verwendung von Trust
  • Beratung betreffend Vermeidung einer Doppelbesteuerung
  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung

Vertragsgestaltungen

  • Eheverträge bei deutsch-südafrikanischen Ehepaaren
  • Immobilienkaufverträge

Gemeinsam mit unseren örtlichen Kooperationspartnern unterstützen wir deutsche Erben bei der Nachlassabwicklung in Südafrika.

  • Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer bei Vermögen in Südafrika
  • Gutachten zur Besteuerung

Gutachterliche Prüfung zu Fragen des Internationalen Privatrechts und des anwendbaren Erbrechts

Ihre Ansprechpartner in unserem südafrikanischen Standort

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung unserer Kanzlei?

Wir helfen Ihnen gerne. Sie können unsere Anwälte entweder direkt telefonisch erreichen oder die Kontaktaufnahme per E-Mail vornehmen.

Nach Absendung Ihrer Anfrage wird Sie ein Rechtsanwalt der Kanzlei schnellst möglich kontaktieren und – soweit erforderlich – weitere Fragen stellen oder ein Angebot für eine Beratung unterbreiten. Zudem unterbreiten wir Ihnen nach Sichtung Ihrer Anfrage ggf. einen Vorschlag für eine Vergütung.

Haben Sie Fragen zu Sachverhalten im Erbrecht in China oder anderen Nationen? Gerne stehen wir Ihnen auch hier zur Seite.

Kontakt

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

    Rechtsanwalt Erbrecht

    Erbrecht24

    Jordan Fuhr Meyer
    Telefon +49 (0) 2 34 / 338 53 – 0
    E-mail: info@erbrecht24.com