Erbschaftsteuerrecht

Erbrecht in Russland

Als Bochumer Rechtsanwälte für deutsch-russische Erbfälle werden wir als Erstes mit der Frage konfrontiert, welches Recht auf die Erbfolge im Grundsatz anwendbar ist. Dies ist von großer praktischer Bedeutung, da z. B. die Frage der Wirksamkeit von Testamenten, Erbquoten von Ehegatten und Verwandten, Pflichtteilsrechten usw. von den einzelnen Rechtsordnungen unterschiedlich beantwortet wird. Die Bestimmung des auf deutsch-russische Erbfälle anzuwendenden Erbrechts richtet sich mangels eines „echten“ internationalen Rechts nach den jeweiligen Bestimmungen des deutschen und des russischen internationalen Erbrechts. Diese Bestimmungen werden durch den zwischen den Staaten weiterhin geltenden deutsch-sowjetischen Konsularvertrag vom 25. April 1958 erheblich modifiziert.

Die Bestimmungen des Konsularvertrages und der nationalen Erbrechte Russlands und Deutschlands können zur Folge haben, dass deutsche Gerichte russisches Recht anwenden müssen und russische Gerichte deutsches Recht.

Bei den Immobilien kommt es für die Rechtsnachfolge einzig darauf an, wo sich die Immobilie befindet. In Bezug auf eine Wohnung in Russland wird russisches Erbrecht also auch dann angewendet, wenn der verstorbene Eigentümer deutscher Staatsangehöriger war. Bei einer in Deutschland gelegenen Immobilie kommt umgekehrt stets deutsches Erbrecht zur Anwendung, und zwar auch bei russischer Staatsangehörigkeit des Erblassers.

Auch wenn die Grundprinzipien des russischen Erbrechts dem deutschen Erbrecht in manchen Punkten ähneln, unterscheidet sich das Erbrecht der Russischen Föderation erheblich von den deutschen erbrechtlichen Bestimmungen.

Wenn Deutsche in Russland erben

Wenn Deutsche in Russland erben, macht sich nach der ersten Freude oft Frust breit, weil die deutschen Erben nämlich in aller Regel Folgendes feststellen: Der deutsche Erbschein ist in der Russischen Föderation wertlos.

Ein wichtiger Unterschied zwischen dem Erbrecht in Deutschland und dem Erbrecht in Russland besteht darin, dass während das deutsche Erbrecht grundsätzlich eine sechswöchige Frist für die Ausschlagung der Erbschaft festlegt, das russische Erbrecht eine sechsmonatige Frist für die Annahme der Erbschaft setzt. Wird die Erbschaft innerhalb dieses Zeitraums nicht angenommen, so wird das Recht des Erben erlöschen oder ist bestenfalls strittig. Eine normale und sichere Handlung zur Annahme der Erbschaft in der Russischen Föderation ist ein Gang zum zuständigen Notar. Wenn die Erklärung des Erben nicht unmittelbar persönlich von dem Erben an den Notar abgegeben wird, so muss die Unterschrift des Erben grundsätzlich notariell beglaubigt sein. Ohne eine notarielle Beglaubigung (im Ausland ist eine Beglaubigung durch den Konsul gleichgestellt) gilt die Unterzeichnung des Erben, wenn die Übergabe der Erklärung nicht persönlich ausgeführt wird, nicht. Wesentlich ist, dass die Annahme der Erbschaft grundsätzlich am Ort des Erbfalls, durch die Erklärung gegenüber dem Notar erfolgen muss. Der Ort des Erbfalls ist der letzte Wohnsitz des Erblassers.

Zu beachten ist auch, dass die Annahme der Erbschaft als ein konstitutiver Akt in der Russischen Föderation zu erfolgen hat. Was dazu in Deutschland vorgenommen wurde, hat in dieser Hinsicht keine juristische Bedeutung. „Do it yourself“ funktioniert bei der Abwicklung einer russischen Erbschaft selten. Aus diesem Grund ist es unbedingt ratsam, einen Experten zurate zu ziehen und diesem den jeweiligen Erbfall anzuvertrauen. In unserer Kanzlei in Bochum finden Sie ein eingespieltes Team aus Anwälten bzw. Fachanwälten und Steuerberatern mit guten Kontakten zu Anwaltskollegen in Russland.

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Wenn Russen in Deutschland erben

In den Fällen, wenn russische Staatsbürger in Deutschland erben, werden wir oft gefragt, welche Ansprüche Angehörige, die im Testament nicht bedacht wurden, haben und ob es einen Pflichtteil für Angehörige mit Wohnsitz in der Russischen Föderation gibt. Hier muss man wissen, dass es bei der Beantwortung der Fragen weder auf den Wohnsitz noch auf die Staatsangehörigkeit der Erben ankommt. Entscheidend sind die Testierfreiheit und die gesetzliche Erbfolge. Es besteht genauso wie in der Russischen Föderation eine allgemeine Testierfreiheit, doch diese wird durch das Pflichtteilsrecht maßgeblich eingeschränkt. Zu den Einzelheiten beraten wir Sie gerne.

Unsere Leistungen

  • Gestaltung von Vollmachten (deutsche und russische Version)
  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen (deutsche und russische Version)
  • Umfassende Vermögensplanung
  • Durchsetzung von Pflichtteil- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Korrespondenz mit allen kooperierenden Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren und Maklern
  • Anträge an alle Einrichtungen, die in einen Erbfall üblicherweise eingebunden sind (Gerichte, Grundbuchämter, Handelsregister, Behörden, Krankenhäuser, Standesämter, Banken, Versicherungen, Steuerbehörden)

Da wir aus Erfahrung wissen, welche Informationen und welche Unterlagen die Anwaltskollegen in Russland benötigen, stellen wir diesen ein Paket zusammen, mit dem diese ohne viele Rückfragen den Nachlass abwickeln können. Wenn gewünscht, leiten wir dann auch den Verkauf der Nachlassgegenstände ein, insbesondere den Verkauf der geerbten Immobilien. Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater aus Bochum geben Ihnen die Hilfe, die Sie benötigen, um die Vermögenswerte, die Ihnen zustehen, zu sichern und koordinieren gleichzeitig alle notwendigen Schritte weltweit.

Auch bei Fragen zu rechtlichen Sachverhalten in anderen Ländern, wie zum Beispiel dem Erbrecht in China stehen wir Ihnen gerne zur Seite.