Wenn Russen in Deutschland erben
In den Fällen, wenn russische Staatsbürger in Deutschland erben, werden wir oft gefragt, welche Ansprüche Angehörige, die im Testament nicht bedacht wurden, haben und ob es einen Pflichtteil für Angehörige mit Wohnsitz in der Russischen Föderation gibt. Hier muss man wissen, dass es bei der Beantwortung der Fragen weder auf den Wohnsitz noch auf die Staatsangehörigkeit der Erben ankommt. Entscheidend sind die Testierfreiheit und die gesetzliche Erbfolge. Es besteht genauso wie in der Russischen Föderation eine allgemeine Testierfreiheit, doch diese wird durch das Pflichtteilsrecht maßgeblich eingeschränkt. Zu den Einzelheiten beraten wir Sie gerne.
Unsere Leistungen
- Gestaltung von Vollmachten (deutsche und russische Version)
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen (deutsche und russische Version)
- Umfassende Vermögensplanung
- Durchsetzung von Pflichtteil- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Korrespondenz mit allen kooperierenden Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren und Maklern
- Anträge an alle Einrichtungen, die in einen Erbfall üblicherweise eingebunden sind (Gerichte, Grundbuchämter, Handelsregister, Behörden, Krankenhäuser, Standesämter, Banken, Versicherungen, Steuerbehörden)
Da wir aus Erfahrung wissen, welche Informationen und welche Unterlagen die Anwaltskollegen in Russland benötigen, stellen wir diesen ein Paket zusammen, mit dem diese ohne viele Rückfragen den Nachlass abwickeln können. Wenn gewünscht, leiten wir dann auch den Verkauf der Nachlassgegenstände ein, insbesondere den Verkauf der geerbten Immobilien. Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater aus Bochum geben Ihnen die Hilfe, die Sie benötigen, um die Vermögenswerte, die Ihnen zustehen, zu sichern und koordinieren gleichzeitig alle notwendigen Schritte weltweit.
Auch bei Fragen zu rechtlichen Sachverhalten in anderen Ländern, wie zum Beispiel dem Erbrecht in China stehen wir Ihnen gerne zur Seite.