
KompetenzCentrum Erbrecht
Erbrecht Bochum – Höhe des Pflichtteilsanspruchs
Pflichtteilsanspruch prüfen und sichern
Ob als enterbter Ehepartner, Sohn, Tochter oder Elternteil – wenn Sie enterbt wurden, sollten Sie Ihren Anspruch professionell prüfen lassen. Denn oft entstehen Unsicherheiten bei einem möglichen Anspruch, etwa über die Höhe des Pflichtteils, Fristen zur Geltendmachung oder die korrekte Wertermittlung des Nachlasses.
Zwar ist nicht jedes enterbte Familienmitglied pflichtteilsberechtigt. Der Gesetzgeber beschränkt den Kreis der Pflichtteilsberechtigten auf die Kinder des Erblassers. Sind diese bereits verstorben, treten Enkelkinder oder weitere Abkömmlinge an ihre Stelle. Ersatzweise können auch die Eltern des Erblassers einen Pflichtteilsanspruch geltend machen.
Nachlassverzeichnis
So erhält der Pflichtteilsberechtigte oftmals auf Nachfragen an den Erben keinerlei Reaktion. Der Gesetzgeber hat jedoch klar und eindeutig durch § 2314 BGB normiert, dass der Erbe verpflichtet ist, dem Pflichtteilsberechtigten ein Verzeichnis über den Nachlass aufzustellen.
Bewertung durch Sachverständigen
Sodann kann der Pflichtteilsberechtigte entscheiden, welche werthaltigen Gegenstände er durch einen Sachverständigen bewerten lassen will. Schließlich hat der Pflichtteilsberechtigte immer nur einen Anspruch auf Geld, nicht auf konkrete Gegenstände aus dem Nachlass.
Einflussfaktoren auf den Pflichtteil
Wir erleben häufig, dass versucht wird, durch legale und zum Teil auch illegale Tricks den Nachlass klein zu rechnen. Dies geschieht entweder im schlichten Weglassen von Vermögenswerten Positionen, was sicherlich strafbar ist, oder durch gestalterische Maßnahmen, die der Gesetzgeber in einem gewissen Umfang …