Erbschaftsteuerrecht in Spanien

Was ist zu beachten?

Ein besonderes Feld für erbrechtliche Gestaltungen ist die Erbschaftsteuer. Hier stehen neben dem spanischen und dem deutschen Erbrecht, die (Stand 12/2016) noch nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen harmonisiert sind, 18 verschiedene lokale Rechtsordnungen zur Verfügung, zwischen denen bei geschickter Gestaltung gewählt werden kann.

Freibeträge, Steuertarife und nach Verwandtschaftsgrad verschiedene Multiplikationskoeffizienten der Steuertarife unterscheiden sich von Provinz zu Provinz.

Diese Unterschiede haben 2014 zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) geführt: Spanien hat danach durch das Ansässigkeitsprinzip die Kapitalverkehrsfreiheit in der Europäischen Union verletzt. 2015 wurde daraufhin ein neues Erbschaftsteuergesetz in Spanien verabschiedet, nun bestehen weitreichende Optionsrechte des Steuerpflichtigen noch im Besteuerungsverfahren selbst, die sich an der Ansässigkeit, an der Belegenheit der Masse des Vermögens und an der Belegenheit einzelner Vermögensgegenstände orientieren.

Erbschaftssteuerrecht in Spanien

Anrechnungs- bestimmungen beachten

Die spanische Erbschaftsteuererklärung erfordert also Expertenrat, schon die Frage, ob die deutsche oder die spanische Erbschaftsteuererklärung zuerst abgegeben werden soll, ist eine knifflige Expertenfrage. Die Anrechnungsbestimmungen in Spanien für die deutsche Steuer und in Deutschland für die spanische Steuer sind durchaus verschieden, so dass die Reihenfolge der Erklärungen und Zahlungen einen erheblichen Unterschied ausmachen kann.

Unbeschränkt steuerpflichtig in Spanien ist nur der Empfänger, der in Spanien seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dieser wird bei dem Schwerpunkt seiner unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit in Spanien widerleglich vermutet. Wer anderswo lebt, ist nur beschränkt steuerpflichtig, und zwar mit dem in Spanien belegenen Vermögen. Das aber sind nicht nur Immobilien des Erblassers, sondern auch alle beweglichen Sachen des spanischen Erblassers, auch wenn er z.B. seine ganze Picasso-Kunstsammlung in einer Wohnung in München aufbewahrt hat und in Madrid nur über einen Toaster verfügte.

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Erbschaftssteuerrecht in Spanien

Provinzen verfügen über eigenes Erbschaftssteuerrecht

Ist spanische Erbschaftsteuer ausgelöst, so entscheidet ein je nach Provinz unterschiedliches kompliziertes System – nicht anders als im deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht – über die absolute Höhe der Steuer. Neben dem Verwandtschaftsgrad spielt jedoch in Spanien auch das Alter des Erben eine Rolle für Steuerklasse und Freibeträge. Außerdem das Vorvermögen des Erben, für das Belege einzureichen sind. Die Freibeträge sind absolut niedriger als in Deutschland, dafür gibt es aber Sonderfreibeträge für Behinderte, für Lebensversicherungen, für den Erwerb eines Familienbetriebes und für den Erwerb der Erblasserwohnung, die dem deutschen Erbrecht – zumal nach der Erbschaftsteuerreform 2016 – deutlich überlegen sind. Wer binational unterwegs ist, z. B. sein Solarunternehmen in Deutschland und Spanien betreibt, sollte bereits in der Erbschaftsplanungsphase auch steuerrechtlich überlegen, wo die Gewinne anfallen sollen. Denn dort werden sie unternehmenssteuerrechtlich zum ersten Mal und später erbschaftsteuerrechtlich zum zweiten Mal versteuert.

Bei der Abwicklung der Erbschaftsteuer in Spanien ist zu beachten, dass eine Übertragung von Grundstücken und Bankkonten vor vollständiger Entrichtung der Steuern nicht möglich ist.

Diese ist aber bei Auslandssachverhalten auch Gutwilligen nicht leicht gemacht, da für Ausländer grundsätzlich nicht die Provinzbehörden zuständig sind. Vielmehr erlässt das zentrale Finanzamt Madrid den Bescheid, auf den man lange warten muss, weil man sich kein überlasteteres Finanzamt vorstellen kann. Doch noch in die Zuständigkeit eines Provinzbehörde zu gelangen, dort Erklärungen einzureichen und ggf. eine Teilsteuererklärung mit befreiender Wirkung abzugeben, um Vermögensbestandteile frei zu bekommen, gehört deshalb zu der hohen Kunst internationaler erbschaftsrechtlicher und erbschaftsteuerrechtlicher Praxis, der wir uns seit vielen Jahren erfolgreich widmen.