Auf den Inhalt kommt es an – 3 Punkte, die Sie in Ihrem Testament beachten müssen!

Ein aktueller Beschluss des Oberlandesgerichts München hat uns aufhorchen lassen: Eine alleinstehende Frau hatte einem Bekannten in einem Brief geschrieben, dass sie sich entschlossen habe, nach ihrem Tod ihm ihr Vermögen („Bar, Wertpapiere“) zur Verfügung zu stellen. Diesen Brief solle er als Vollmacht halten.

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