Der Testamentsvollstrecker ist gesetzlich dazu verpflichtet, nach der Übernahme seines Amtes ein Dokument über den ihm unterstehenden Nachlass anzufertigen.

Doch welche Zeitspanne ist dafür angemessen? Und kann eine langwierige Erstellung dieses Dokuments als ein Verstoß gegen seine Amtspflichten betrachtet werden, was zur möglichen Absetzung des Testamentsvollstreckers führt?

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