Erbrecht Dortmund
Testamentsgestaltung besonders wichtig für Unternehmer
Unterlassene Nachlassplanung kann sich nicht nur bei Privatpersonen in Form von steuerlichen Mehrbelastungen rächen. Wenn Unternehmer keine Nachfolgeregelung getroffen haben, greift die gesetzliche Erbfolge, die jedoch nicht immer im Sinne des Erblassers ist. Möglicherweise ist der gesetzliche Nachfolger als Führungsperson ungeeignet, oder er hat gar kein Interesse an der Fortführung des Unternehmens. Ebenfalls kann es dem Unternehmen enorm schaden, wenn Pflichtteilansprüche oder Erbschaftssteuer das Unternehmensvermögen angreifen. Oftmals entsteht dadurch ein wirtschaftlicher Schaden, der kaum auszugleichen ist.
Stirbt ein Gesellschafter einer GmbH oder einer Kommanditgesellschaft, können seine Anteile grundsätzlich vererbt werden, dabei müssen die erbrechtlichen Regelungen in Gesellschaftsverträgen beachtet werden. Diese Sonderregeln können zum Beispiel den berechtigten Personenkreis reduzieren oder Personen aus diesem Kreis ausschließen. Gerne helfen wir Unternehmern bei der Testamentsgestaltung/der Ausarbeitung einer rechtssicheren und zielführenden steueroptimierten Nachfolgeregelung.
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Erbstreitigkeiten nach dem Erbfall
Insbesondere bei einer Erbengemeinschaft (der Erblasser hat mehrere Erben) ist das Potential für Erbstreitigkeiten hoch. Keiner der Erben kann allein über den Verbleib des Vermögens entscheiden. Dies kommt oft vor, wenn die Ehefrau und die Kinder zu gleichen Teilen erben oder der Verstorbene alles unter seinen Enkeln gleichmäßig vererbt. Dabei können dann Probleme zum Beispiel mit der Nutzung der Immobilie oder der richtigen Aufteilung der Wertgegenstände entstehen. Die Verwaltung des Nachlasses obliegt allen Erben gemeinsam. Bevor Meinungsverschiedenheiten unter den Erben in langwierige Rechtsstreitigkeiten auszuufern drohen, können wir auch im Rahmen erbrechtlicher Mediation tätig werden. Solche Verfahren haben sich seit Jahren gegenüber dem Weg zu Gericht sehr bewährt.
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Erbrecht für Adoptionskinder
Kinder, die adoptiert wurden, sind voll erbberechtigt und damit leiblichen Kindern gleichgestellt. Dies gilt auch für die Erbfolge, das heißt Adoptivkinder können auch zum Beispiel von den Adoptivgroßeltern erben. Adoptierte Kinder können aber in der Regel nichts mehr von ihren leiblichen Eltern erben.
Auch Erwachsene können adoptiert werden. Sie erben ebenfalls wie ein leibliches Kind. Dies kann Vorteile im Bereich der Erbschaftssteuer mit sich bringen, da der Freibetrag als Verwandter niedriger ist als bei einem nicht Verwandten.
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Streitvermeidung im Erbrecht – Unser Leitgedanke
Etwas zu erben heißt für viele Menschen, Vermögen oder Sachwerte zu erhalten. Dass ein Erbe jedoch auch Verbindlichkeiten oder sogar Schulden mit sich bringen kann, wird gerne verdrängt. Oftmals ist auch in Familien nichts über die Schulden bekannt. Dies kann aber für den Erben weitreichende Folgen haben. Als Beispiel sind Hypotheken auf das geerbte Haus oder noch zu zahlende Kredite zu nennen, diese müssen dann vom eigenen Vermögen gezahlt werden. Ein Erbe ist jedoch nicht verpflichtet den Nachlass anzunehmen, er kann auch die Ausschlagung des Erbes erklären. Hierfür hat er – nachdem er über den Sachverhalt informiert wurde – eine Frist von sechs Wochen. Befindet sich der Erbe während des Erbfalls im Ausland oder hat der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland gehabt, beträgt die Frist hingegen sechs Monate.
Wurde ein Erbe nicht ausgeschlagen, ist jeder Anspruch außerdem Verjährungsfristen unterworfen. In der Regel verjährt ein Anspruch nach drei Jahren, danach können Gläubiger die Erben nicht mehr in Haftung nehmen. Ausnahmen bilden z. B. titulierte Ansprüche oder Schulden aus Insolvenzverfahren gegenüber dem Verstorbenen. Hier beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre.
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