Verschonung beim Übergang von betrieblichem Vermögen

Erbschaftssteuerrecht

Mit Urteil vom 17. Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Verschonung von Erbschaftsteuer beim Übergang betrieblichen Vermögens in §§ 13a und 13b ErbStG mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz unvereinbar ist. Nun ist der Gesetzgeber verpflichtet, bis spätestens zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu treffen. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die bestehende Regelung in Kraft.

Bei vorweggenommener Erbfolge keine Zeit verlieren

Bei einer vorweggenommenen Erbfolge ist Eile daher geboten, denn jetzt ist die Übergangslage noch günstiger als sie es in Zukunft sein wird.

Für die steuerliche Gestaltungsberatung setzt sich damit eine missliche Entwicklung fort. Schon in der Vergangenheit hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach die Verfassungswidrigkeit von Teilen des seinerzeit geltenden Erbschaftsteuerrechts gerügt. Dies hat zu entsprechenden Änderungen der Gesetzeslage geführt. Wie nach der jüngsten Entscheidung des Gerichts das künftige Erbschaftsteuerrecht aussehen wird, vermag niemand seriös zu prognostizieren. Die vorausschauende und langfristige Steuerplanung wird dadurch erheblich erschwert.

Mediation

Anwalt Erbrecht Bochum

Stiftungsrecht

Erbschaftsteuerrecht Bochum

Erbrecht in Russland

Erbrecht in der EU

Erbrecht in Spanien

Erbschaftssteuerrecht in Spanien

Erbrecht International

Erbrecht in Südafrika

Erbfolge

Alternativen zur Stiftung

Testament und erbrechtliche Gestaltung

Erbschaft und Schulden: Die Erbenhaftung

Erbstreitigkeiten / Erbschaftstreitigkeiten

Vermögensnachfolge Bochum

Vorsorge

Nachlassinsolvenz

Pflichtteilsauseinandersetzung

Höhe des Pflichtteilsanspruchs

Nachlassverzeichnis

Bewertung durch Sachverständigen

Einflussfaktoren auf den Pflichtteil

12 Tipps im Erbrecht

Pflichtteilsrecht Bochum

Erbrecht Dortmund

Erbrecht Duisburg

Erbrecht Düsseldorf

Erbrecht in China

Erbrecht Hamburg

Erbrecht Berlin

prev
next

Kontakt

Wir unterstützen Sie

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihres letzten Willens und planen den Vermögensübergang auf die nächste Generation