Pflichtteil für nächste Angehörige
Das Bundesverfassungsgericht hat darauf eine Antwort: Es billigt dem Gesetzgeber zu, im Wege des Pflichtteilsrechtes den nächsten Angehörigen und/oder den überlebenden Ehegatten einen Mindestwert am Nachlass des Erblassers zu sichern. Wirtschaftlich geht daher beispielsweise die enterbte Tochter nicht leer aus, sondern kann sich über ihren Pflichtteilsanspruch noch einen Teil des Nachlasses sichern. Dabei gewährt der Gesetzgeber keine bestimmten Sachwerte aus dem Nachlass. Vielmehr billigt der Gesetzgeber dem Pflichtteilsberechtigten lediglich einen Geldanspruch gegenüber dem testamentarischen Erben zu.
In der Praxis wird eine Vielzahl von erbrechtlichen Streitigkeiten geführt, die ihre Rechtsgrundlage im Pflichtteilsrecht haben. Der verstoßene Sohn versucht, wenigstens einen Teil des Vermögens des verstorbenen Vaters zu erhalten, indem er seine Rechte gegenüber der zur Erbin eingesetzten Schwester geltend macht. Die betrogene Ehefrau beansprucht gegen die mittels Testamentes eingesetzte Geliebte des Erblassers ihre Mindestteilhabe am Nachlass.