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Erbschaftsteuerrecht Bochum

Was ist zu beachten?

Im Erbrecht entstehen Konflikte häufig nicht wegen „großer Fragen“, sondern wegen fehlender oder unklarer Regelungen: Wer erbt was, welche Unterlagen werden benötigt und welche Fristen sind einzuhalten? Als Anwälte für Erbrecht unterstützen wir Mandantinnen und Mandanten in Unna dabei, die Situation schnell zu ordnen – von der ersten Einschätzung bis zur strukturierten Nachlassabwicklung.

Typische Themen sind die gesetzliche Erbfolge (wenn kein Testament vorliegt), die Auslegung und Prüfung von Testamenten, Pflichtteilsansprüche sowie die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Gerade wenn mehrere Beteiligte betroffen sind oder Vermögen wie Immobilien, Unternehmensanteile oder Auslandsbezug im Nachlass enthalten sind, empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung, um Streit zu vermeiden und Handlungsoptionen sauber zu dokumentieren.

 

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KompetenzCentrum Erbrecht

Erbschaft als auch die Schenkung unterliegen der Steuerpflicht.

Erbschaften und Schenkungen können erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Folgen auslösen – entscheidend sind unter anderem Verwandtschaftsgrad (Steuerklasse), Freibeträge und die Bewertung einzelner Vermögenswerte (z. B. Immobilien oder Betriebsvermögen). Häufig lassen sich Risiken reduzieren, wenn die Unterlagen vollständig sind und die steuerlichen Parameter frühzeitig geprüft werden. Wir unterstützen Sie dabei, die Datenlage zu klären und die nächsten Schritte nachvollziehbar vorzubereiten.

Rechtsanwalt Erbrecht Gespräch
Anwalt und Mandant sitzen sich gegenüber -Erbrecht
Ansprechpartner Erbrecht Burkhardt Jordan in Bochum

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Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihres letzten Willens und planen den Vermögensübergang auf die nächste Generation

Rechtsanwalt Erbrecht zeigt etwas auf einem Tablett

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Beschränkte
Steuerpflicht

Bei Erbfällen mit Auslandsbezug stellt sich oft die Frage, ob in Deutschland eine unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht greift. Das ist relevant, weil sich daraus ergibt, ob das gesamte Vermögen oder nur bestimmte inländische Vermögenswerte steuerlich erfasst werden.

In der Praxis kommt es vor allem auf Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt, Staatsangehörigkeit in Sonderkonstellationen sowie die Art und den Belegenheitsort des Vermögens an. Gerade bei Immobilien, Bankguthaben, Beteiligungen oder mehreren Erben in unterschiedlichen Ländern sollte die Situation strukturiert geprüft werden, bevor Meldungen, Bewertungen oder Erklärungen abgegeben werden.

  • Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt des Erblassers und der Erwerber (Erben/Beschenkte)

  • Vermögensarten im Nachlass (Immobilie, Kapitalvermögen, Unternehmensanteile) und deren Belegenheitsort

  • Relevante Freibeträge und Steuerklassen als erste Orientierung (siehe Überblick unten)

  • Dokumentation: Nachlassverzeichnis, Bewertungsunterlagen und Fristenmanagement

Prozentsätze im Überblick

Steuerklassen

Die Erbschaftsteuer richtet sich nach Steuerklasse (Verwandtschaftsgrad) und der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs. Persönliche Freibeträge mindern den steuerpflichtigen Betrag; diese sind u. a. in § 16 ErbStG geregelt.

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs einschließlich Steuerklasse
1 2 3
75.000,00€ 7% 15% 30%
300.000,00€ 11% 20% 30%
600.000,00€ 15% 25% 30%
6.000.000,00€ 19% 30% 30%
13.000.000,00€ 23% 35% 50%
26.000.000,00€ 27% 40% 50%
über 26.000.000,00€ 30% 43% 50%

FAQ

Fragen und Antworten

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In dringenden Fällen (z. B. Fristen, Streit in der Erbengemeinschaft, Nachlasssicherung) versuchen wir kurzfristig einen Termin zu ermöglichen. Alternativ ist eine erste Einschätzung auch telefonisch oder per Videotermin möglich.

Hilfreich sind: Testament/Erbvertrag (falls vorhanden), Sterbeurkunde, relevante Korrespondenz (Nachlassgericht/Bank/Versicherer), eine grobe Vermögensübersicht (Immobilien, Konten, Depots) sowie Angaben zu den Beteiligten (Erben/Pflichtteilsberechtigte).

Erben treten in Rechte und Pflichten des Erblassers ein; Pflichtteilsberechtigte haben unter bestimmten Voraussetzungen einen reinen Geldanspruch. Welche Konstellation vorliegt, hängt u. a. von Testament, gesetzlicher Erbfolge und Familienstand ab.

Häufig hilft eine strukturierte Klärung der Nachlasswerte und der Ansprüche. Je nach Situation kommen außergerichtliche Lösungen (Verhandlung/Mediation) oder rechtliche Schritte in Betracht.

Nicht zwingend: Entscheidend sind Steuerklasse, Freibeträge und die Bewertung des Erwerbs. Ein Überblick über Steuersätze und Freibeträge findet sich in den gesetzlichen Regelungen (§ 19, § 16 ErbStG).