
KompetenzCentrum Erbrecht
Beschränkte
Steuerpflicht
Bei Erbfällen mit Auslandsbezug stellt sich oft die Frage, ob in Deutschland eine unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht greift. Das ist relevant, weil sich daraus ergibt, ob das gesamte Vermögen oder nur bestimmte inländische Vermögenswerte steuerlich erfasst werden.
In der Praxis kommt es vor allem auf Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt, Staatsangehörigkeit in Sonderkonstellationen sowie die Art und den Belegenheitsort des Vermögens an. Gerade bei Immobilien, Bankguthaben, Beteiligungen oder mehreren Erben in unterschiedlichen Ländern sollte die Situation strukturiert geprüft werden, bevor Meldungen, Bewertungen oder Erklärungen abgegeben werden.
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Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt des Erblassers und der Erwerber (Erben/Beschenkte)
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Vermögensarten im Nachlass (Immobilie, Kapitalvermögen, Unternehmensanteile) und deren Belegenheitsort
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Relevante Freibeträge und Steuerklassen als erste Orientierung (siehe Überblick unten)
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Dokumentation: Nachlassverzeichnis, Bewertungsunterlagen und Fristenmanagement
Prozentsätze im Überblick
Steuerklassen
Die Erbschaftsteuer richtet sich nach Steuerklasse (Verwandtschaftsgrad) und der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs. Persönliche Freibeträge mindern den steuerpflichtigen Betrag; diese sind u. a. in § 16 ErbStG geregelt.
| Wert des steuerpflichtigen Erwerbs einschließlich | Steuerklasse | ||
|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | |
| 75.000,00€ | 7% | 15% | 30% |
| 300.000,00€ | 11% | 20% | 30% |
| 600.000,00€ | 15% | 25% | 30% |
| 6.000.000,00€ | 19% | 30% | 30% |
| 13.000.000,00€ | 23% | 35% | 50% |
| 26.000.000,00€ | 27% | 40% | 50% |
| über 26.000.000,00€ | 30% | 43% | 50% |
FAQ
Fragen und Antworten
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In dringenden Fällen (z. B. Fristen, Streit in der Erbengemeinschaft, Nachlasssicherung) versuchen wir kurzfristig einen Termin zu ermöglichen. Alternativ ist eine erste Einschätzung auch telefonisch oder per Videotermin möglich.
Hilfreich sind: Testament/Erbvertrag (falls vorhanden), Sterbeurkunde, relevante Korrespondenz (Nachlassgericht/Bank/Versicherer), eine grobe Vermögensübersicht (Immobilien, Konten, Depots) sowie Angaben zu den Beteiligten (Erben/Pflichtteilsberechtigte).
Erben treten in Rechte und Pflichten des Erblassers ein; Pflichtteilsberechtigte haben unter bestimmten Voraussetzungen einen reinen Geldanspruch. Welche Konstellation vorliegt, hängt u. a. von Testament, gesetzlicher Erbfolge und Familienstand ab.
Häufig hilft eine strukturierte Klärung der Nachlasswerte und der Ansprüche. Je nach Situation kommen außergerichtliche Lösungen (Verhandlung/Mediation) oder rechtliche Schritte in Betracht.
Nicht zwingend: Entscheidend sind Steuerklasse, Freibeträge und die Bewertung des Erwerbs. Ein Überblick über Steuersätze und Freibeträge findet sich in den gesetzlichen Regelungen (§ 19, § 16 ErbStG).



